Nordrhein-Westfalen senkt Hürden für Bürgerbegehren13/12/2011
Zudem wurde auch die „schwarze Liste“ der unzulässigen Themen für Bürgerentscheide verkürzt – so können zukünftig etwa auch Abstimmungen über Bebauungspläne durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die InitiatorInnen zukünftig selbst keine Kostenprognose liefern, dies übernimmt die Verwaltung. Letzteres muss den Initiativen natürlich nicht unbedingt zum Vorteil gereichen, zumindest entfällt dadurch allerdings das bislang erhebliche Risiko, dass Bürgerentscheide aufgrund von Differenzen bei der Kosteneinschätzung nicht zugelassen werden.
Quellen: Rheinische PostMehr Demokratie e.V. |



